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Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG)

Grundsätzliches

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen oder kurz OZG, hat das Ziel, alle Verwaltungsleistungen für Bürger, Bürgerinnen, Unternehmen und sonstige Organisationen bis 2022 online verfügbar zu machen. Dies sind ungefähr 2.000 Verwaltungsleistungen in rund 575 Leistungsbündeln.

Leitlinie ist dabei stets die Nutzerperspektive! Wir wollen Leistungen online bringen, die genutzt werden und auch für die Verwaltung die Arbeit besser und leichter machen. Ein Zeichen für die Nutzerperspektive ist bereits die Bildung der Leistungsbündel nach Lebens- und Unternehmenslagen, nicht nach rechtlichen Zuständigkeiten.

 

Umsetzung

Wichtige Bausteine bei der OZG-Umsetzung sind Portale (und darauf aufbauend der bundesweite Portalverbund), über die alle Leistungen recherchierbar und verfügbar sein müssen, sowie die Servicekonten.

Um die Umsetzung in Sachsen zu koordinieren sowie auch für die Verwaltung positive Effekte zu generieren wurde die OZG-Umsetzung eingebettet in einen größeren Ansatz zur Digitalisierung. Grundlage dafür ist der ressortübergreifend in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie erarbeitete „Masterplan Digitale Verwaltung Sachsen“. Er steht ebenfalls rechts für Sie zum Download bereit.

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