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Sensibilisierungsreihe INFOSIC

INFOSIC2026 - Die Hacker kommen in die Verwaltung

Auch in diesem Jahr finden landesweite Sensibilisierungsveranstaltungen zur Informationssicherheit in Sachsen statt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für sächsische Landes- und Kommunalbedienstete sowie für Bedienstete von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts kostenfrei. Hinweis: Die beiden Veranstaltungen am 8. Juni 2026 in Dresden sind bereits vollständig ausgebucht.

Veranstaltungskalender

Hinweis: Bitte nutzen Sie zur Anmeldung im Beteiligungsportal ausschließlich Ihre dienstliche E-Mailadresse. Die Verwendung privater E-Mailadressen zur Anmeldung ist nicht gestattet. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an INFOSIC@sk.sachsen.de

Die Veranstaltungsreihe INFOSIC

© Sächsische Staatskanzlei  

Die IT Ihrer Behörde wird mit verschiedenen Maßnahmen vor Angriffen geschützt. Dazu gehören zum Beispiel der Schutz vor Schadsoftware und die Sperrung von Webseiten. Dieser technische Schutz ist wichtig und richtig. Allerdings gibt es Angriffe, die dadurch nicht abgewehrt werden können und bis zu Ihnen gelangen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Thema Informationssicherheit auseinandersetzen. Denn nur, wenn Sie wissen, welche Gefahren es in der IT gibt und wie man sie erkennt, haben Cyberangreifer keine Chance.

In der Reihe INFOSIC zeigen zwei Computerexperten in einer Bühnenshow, wie ein Hacker vorgeht. Sie erklären auch, wie Sie sich schützen können. Es gibt Informationen zu den Gefahren bei der Nutzung von moderner Informationstechnik, den Tücken bei der Internetnutzung und Tipps für sicheres mobiles Arbeiten. Sie lernen auch, wie Angreifer Ihre Psyche oder Ihr Rollenverhalten ausnutzen, um an Daten zu gelangen. Auch neue Themen wie KI werden erklärt.

Die Sensibilisierungsveranstaltungen richten sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landes- und Kommunalbehörden. Es sind keine Veranstaltungen für IT-Experten. Die Teilnahme an den INFOSIC-Veranstaltungen ist für Landes- und Kommunalbedienstete sowie für die weiteren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts kostenfrei.

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