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E-Government-Basiskomponenten mitnutzen

Am 20. August 2014 wurden zwischen dem Freistaat und den kommunalen Landesverbänden (Sächsischer Städte- und Gemeindetag und Sächsischer Landkreistag) die überarbeitete und bereits seit dem Jahr 2011 bestehende »Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen« geschlossen.

Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2018. Sie fixiert organisatorische, finanzielle und technische Rahmenbedingungen für die Nutzung der Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die Sächsischen Kommunalverwaltungen sowie deren Weiterentwicklung unter Beteiligung der Kommunalverwaltungen. E-Government-Basiskomponenten sind elektronische Verfahren, die der fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit dienen. Die sächsischen Kommunalverwaltungen übernehmen einen Anteil an den nutzungsabhängigen Kosten.

Mit der Möglichkeit, diese E-Government-Basiskomponenten zu nutzen, werden die Kommunen wesentlich dabei unterstützt, Anforderungen des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) zu erfüllen. Zur Unterstützung des Vollzugs des E-Government-Gesetzes durch kommunale Behörden wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und dem Datenschutzbeauftragen ein Handlungsleitfaden erarbeitet, den die kommunalen Landesverbände ihren Mitgliedern an die Hand geben können. Der Handlungsleitfaden gibt Empfehlungen für die Umsetzung des Gesetzes, die auch die Nutzung der E-Government-Basiskomponenten beinhalten.

Ziele der Zusammenarbeit

Ziele der Zusammenarbeit sind:

  • verbesserte Bereitstellung von Informationen zu Verwaltungsverfahren und deren Verknüpfung für Verwaltungskunden (Verfahren, Verfahrensnetze, Anliegen), sowie zu fachlichen und räumlichen Zuständigkeiten im Rahmen von Verwaltungsverfahren,
  • umfassende Bereitstellung von elektronischen Zugängen zu Verwaltungsverfahren für Verwaltungskunden (Bürger und Unternehmen) sowie zu Datenerfassung- und –austausch zwischen Verwaltungen auf elektronischem Wege,
  • Bereitstellung von (Online-)Anwendungen, die eine sichere und datenschutzgerechte elektronische Abwicklung und Integration von Verwaltungsverfahren unterstützen,
  • gemeinsame Weiterentwicklung der E-Government-Infrastruktur.

Bereitstellung zentraler Basiskomponenten

Der Freistaat Sachsen stellt E-Government-Anwendungen, die der fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit dienen, zentral bereit (Basiskomponenten). Er betreibt diese und entwickelt sie unter Einbeziehung der kommunalen Seite weiter.

Gegenstand dieser Vereinbarung sind die folgenden 8 Basiskomponenten (Stand:12.1.2016):

Anlagen beschreiben die einzelnen Basiskomponenten genauer hinsichtlich:

  • Nutzbare Funktionen,
  • Zugangsmöglichkeiten,
  • Schnittstellen,
  • Nutzungsvoraussetzungen,
  • Service-Klassen,
  • Nutzungskennzahlen,
  • Dokumentationen, Supportkontakte (Hotline / User Helpdesk).

Leistungsumfang für alle Basiskomponenten

Der Freistaat Sachsen erbringt für alle oben genannten Basiskomponenten grundsätzlich folgende Leistungen

  • System- und Anwendungsbetrieb,
  • Technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes und der Informationssicherheit
  • Softwarepflege und -weiterentwicklung,
  • Vertretung des Freistaates Sachsen und der kommunalen Nutzer in länderübergreifenden Entwicklergemeinschaften
  • Zentrale Anwendungsbetreuung, Nutzeradministration,
  • Zentraler User Help Desk (1st Level Support) für Verwaltungen und autorisierte Dienstleister,
  • Störungsbehebung und Problemlösung (2nd und 3rd Level Support),
  • Beratung, Hilfestellung, Projektunterstützung,
  • Marketing

Zwischenzeitlich vom Freistaat in Betrieb genommene weitere Basiskomponenten können den Kommunen bereits vor Aufnahme in die Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
Weiterführende Informationen zum Leistungsumfang der Basiskomponenten können unter der dem Link: www.extranet.egovernment.sachsen.de/antraege-kosten-und-nutzungsbedingungen.html eingesehen werden.

Zusammenarbeit

Operative Fragen zu Betrieb, Support und Weiterentwicklung der E-Government-Plattform werden in der gemeinsamen Arbeitsgruppe »Team E-Government« beraten und entschieden. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen.

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