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1. Open Government

Unter dem Begriff Open Government wird seit einigen Jahren eine breite öffentliche Diskussion über die Transparenz von und die Beteiligung an Entscheidungen von Regierung und Verwaltung geführt. Anspruch ist eine weitgehende und beständige inhaltliche Öffnung politischer sowie administrativer Prozesse und Inhalte gegenüber Bürgern, Unternehmen, Wissenschaft und weiteren gesellschaftlichen Gruppen.

In der Diskussion werden die drei Teilaspekte des Open Government unterschieden:

  • Transparenz  – hier  verstanden  als  Offenlegung  von Informationen  im Kontext  von Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen. Mit dem Ziel, Entscheidungsgrundlagen, Verantwortlichkeiten und die Verwendung von finanziellen Mitteln offen zugänglich zu machen, um das Handeln  von Regierung  und Verwaltung verständlicher  und nachvollziehbarer darzustellen sowie eine fundierte gesellschaftliche Diskussionen zu fördern.
  • Teilhabe – bezieht sich auf die Mitwirkung an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen mit dem Ziel, gesellschaftliche Interessenslagen und spezifische Kompetenzen stärker in das Regierungs- und Verwaltungshandeln einzubeziehen sowie die Akzeptanz von Entscheidungen zu erhöhen.
  • Zusammenarbeit – bezieht sich auf das vertiefte Zusammenwirken bei der Erledigung von öffentlichen Aufgaben mit dem Ziel, die Qualität der Verwaltungsleistungen zu verbessern und gegebenenfalls den Staat von Aufgaben zu entlasten.

Zur Integration der drei Teilaspekte in den Verwaltungsablauf verfolgt der Freistaat Sachsen mittelfristig zunächst die beiden folgenden Schwerpunktbereiche.

Open Government Data

Die öffentliche Bereitstellung von Daten der Verwaltung zur Weiterverwendung und Weiterverbreitung (Open Government Data oder kurz Open Data), entweder in Form von maschinenlesbaren Rohdaten oder adressatengerecht aufbereitet, ist eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung aller Teilaspekte des Open Government: Transparenz wird erhöht, Teilhabe ermöglicht und Zusammenarbeit vereinfacht. Auch die Wirtschaft wird gefördert, da neue Wertschöpfungsketten auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten entstehen können.

Unser strategisches Ziel:

»Die Behörden des Freistaates Sachsen stellen langfristig ihre Daten in offenen, maschinenlesbaren Datenformaten sowie entsprechende Metadaten über ein zentrales Online-Portal bereit, soweit die Daten keinem besonderen Schutz unterliegen und ein Nutzungsinteresse, insbesondere ein Weiterverwendungsinteresse zu erwarten ist.«

Online-Beteiligung

Die Sächsische Staatsregierung begann im Jahr 2012 über die Online-Dialogplattform »Politik im Gespräch« zu aktuellen politischen Themen mit Bürgern ins Gespräch zu kommen. Sie reagierte damit auf die zunehmende Verlagerung der politischen Diskussion ins Internet. Zur weiteren Öffnung der Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse wurde diese Plattform zu einem Online-Beteiligungsportal weiterentwickelt, über welches bereits im Vorfeld konkreter Rechtsetzungsvorhaben formlose und formelle Beteiligungs- bzw. Dialogverfahren durchgeführt werden können.

Der strategische Anspruch ist, mit der interessierten Öffentlichkeit in einen echten Dialog zu treten, ihr also Einflussmöglichkeiten zu gewähren. Neben der allgemeinen Erhöhung der Transparenz werden damit folgende politische Ziele verfolgt:

  • Akzeptanz der politischen Entscheidungen durch Mitwirkungsmöglichkeit steigern,
  • Sachkenntnis und Erfahrungen der Bürger und Unternehmen einholen,
  • Differenzierung von Argumenten, Entwicklung gemeinsamer Standpunkte und
  • Vermittlung in kontroversen Debatten ermöglichen sowie
  • Verständlichkeit der Rechtsetzungsvorhaben prüfen.

Unser strategisches Ziel:

»Der Freistaat Sachsen stellt kurzfristig ein Portal für die Online-Bürgerbeteiligung im Vorfeld konkreter Rechtsetzungsvorhaben bereit.«

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