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Redaktion und Lektorat

Die von § 10 des sächsischen E-Government-Gesetzes angesprochenen Behörden im Freistaat Sachsen sind verpflichtet, im sogenannten Zuständigkeitsfinder innerhalb Amt24 Informationen selbstständig zu pflegen. Dazu gehören Angaben wie etwa Name, Anschrift, Kommunikationsdaten, Geschäftszeiten und anderes. Jede dieser Behörden hat der Amt24-Redaktion mindestens eine Person mit Namen, Vornamen und dienstlicher E-Mail-Adresse zu nennen, die die Daten der Behörde in Amt24 pflegt und aktualisiert. Der Datenbestand in Amt24 umfasst insgesamt mehr als 11.000 Behörden-Datensätze (Stand Juni 2023).

Beschreibende Texte zu Verwaltungsverfahren verfasst und aktualisiert die Landesreaktion. Die Leistungsinformationen eröffnen zunehmend den Zugang zu Online-Verfahren. An die 1.500 Leistungsbeschreibungen (Stand Juni 2023) enthält das Serviceportal neben rund 900 Seiten allgemeiner Informationen zu Lebenssituationen. Hunderte Lektoren der staatlichen und kommunalen Verwaltung wirken an der Textbearbeitung mit.

Sprach-/ Textgestaltung und Qualitätssicherung

Auf Basis des bundesweiten FIM-Leistungskataloges und des Datenstandards XZufi stellt die Landesredaktion Lektorinnen und Lektoren (Textbetreuende) und Behördenredakteur/innen Leitfäden zur Textgestaltung und Datenpflege bereit.

Die Anleitungen fassen zusammen, welche formalen und inhaltlichen Festlegungen für die Datenpflege gelten und führen in die Redaktionsabläufe und Sprach- und Textkritererien ein.

Musterformular und ­SDG-Redaktions­leitfaden

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