Informationen für Redakteure
Durch die gemäß §10 der sächsischen E-Government-Gesetz Durchführungsverordnung umfassten Behörden sind eine Reihe von Informationen (z.B. Name, Anschrift, Kommunikationsdaten, Geschäftszeiten usw.) im so genannten Zuständigkeitsfinder innerhalb Amt24 selbständig zu pflegen.
Jede betreffende Behörde hat Name, Vorname und dienstliche E-Mail-Adresse mindestens eines für die Erfassung, Übermittlung und Aktualisierung der Daten der Behörde zuständigen Mitarbeiters als Ansprechpartner für die Amt24-Redaktion zu melden.
Einführung in die Datenpflege im AdminCenter
Erfahren Sie in der nachfolgenden PDF Datei aus der AdminCenter-Schulung vom April 2020 mehr zum Bedienkonzept, der Mandantenverwaltung, der Lebenslagenverwaltung u.v.m.
Sprach-/ Textgestaltung und Qualitätssicherung
Der bundesweite Datenstandard XZufi gibt die Struktur- und Gestaltungskriterien für die Lebenslagentexte, Leistungsbeschreibungen und Behördendaten in Amt24 vor. Auf Basis des gemeinsamen Leistungskataloges LeiKa-plus stellt die Landesredaktion Leitfäden für Textbearbeiter, Lektoren und Behördenredakteure bereit. Die Anleitungen fassen zusammen, welche formalen und inhaltlichen Festlegungen für die Datenpflege gelten, und führen in die Redaktionsabläufe ein.
- Serviceportal Amt24 – Leitfaden für die Sprach- und Textgestaltung (*.pdf, 2,71 MB) Stand: 02.08.2021 Version 2.3.1
- Leitfaden Sprachgestaltung – Kurzanleitung (*.pdf, 0,74 MB) Stand: 22.07.2021 Version 4.0
- Amt24-Redaktionsablauf zur Textaktualisierung (*.pdf, 0,75 MB) Stand: 21.07.2021 Version 2.2
- Sprachleitfaden – Anlage Zuständige Stelle (*.pdf, 0,38 MB) Stand: 20.02.2019
- Gemeinsame Kriterien für die Qualitätssicherung (*.pdf, 0,16 MB) Anlage zum Handbuch LeiKa-plus, Stand: 02.11.2015