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Elektronische Bohranzeige ELBA.SAX

Ziel des Projektes war es, erstmalig in Sachsen exemplarisch ein »Massenverfahren« der Verwaltung (2.000 Bohranzeigen pro Jahr) vollständig zu digitalisieren. Dieser Wille zur Digitalisierung setzte in den beteiligten Behörden zunächst eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Prozesse voraus. Erstmals wurde damit ein kompletter Verwaltungsvorgang einem umfassenden Prozessmanagement unterzogen, als Voraussetzung für ein digitalisiertes und automatisiertes Verwaltungsverfahren. Unter www.bohranzeige.sachsen.de finden Sie das behördenübergreifende Portal ELBA.SAX zum Einreichen von Bohranzeigen im Freistaat Sachsen.

Fachlicher Hintergrund

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Damit wird die Aussagefähigkeit zur geologischen Beschaffenheit (Hydrogeologie, Rohstoffgeologie und Ingenieurgeologie), Bodenkunde und Geothermie verbessert. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erhält mit der Anzeige einer geplanten Bohrung die Möglichkeit, sich vor Ort selbst ein Bild sowohl vom Bohrvorhaben als auch vom hervorgebrachten Bohrgut zu machen. Es kann ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Ohne diese Bohranzeige entfällt die Möglichkeit der Besichtigung und eigenen Datenerhebung durch das LfULG.

Es besteht die Gefahr von zuvor unbekannten Risiken. Fehlende Daten über die Untergrundverhältnisse können zu kostspieligen Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung führen, z. B. der Speicherung von Erdöl und Erdgas, der Anlage von Bergwerken und Tunnelbauten, der Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Verpressung von Flüssigkeiten oder Gasen, beim Trinkwasser- und Heilquellenschutz und vielem mehr. Bei einer Bohrung (z. B. für die Verlegung einer Erdwärmesonde) ins Erdreich bedurfte es bislang bis zu drei Anzeigen bei unterschiedlichen sächsischen Behörden.

Nutzer und Einsatzbereiche

Mit ELBA.SAX wird der Wirtschaft und Privatpersonen für die Anzeigeverfahren nach Lagerstättengesetz, Bundesberggesetz und Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit Sächsischem Wassergesetz ein gebündelter Zugang zum Einreichen der Bohranzeige bei den zuständigen Behörden Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Sächsisches Oberbergamt und den unteren Wasserbehörden der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt.

Die Kosten- und Zeitvorteile für den Kunden sind durch das gemeinsame Verfahren leicht darstellbar. Bisher mussten für eine Bohrung drei Anzeigen eingereicht werden (unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen). Zudem mussten dafür drei in Bild und Inhalt unterschiedliche Formulare genutzt und somit drei komplett unterschiedliche Anzeigeverfahren geführt werden. Mit der Einführung von ELBA.SAX ist für jegliche Bohrvorhaben in Sachsen nur noch eine einzige Anzeige notwendig: alle für ein Bohrvorhaben zuständigen Behörden erhalten die Anzeige und werden beteiligt.

Das System wird zudem ständig weiterentwickelt. Die neue Version ELBA.SAX-2 beinhaltet u. a. folgende Verbesserungen:

  • Der Anzeigende kann mit allen für die Anzeige zuständigen Behörden über ein System kommunizieren.
  • Als Unterstützung für das routinemäßige Einreichen von Anzeigen steht eine Vorlagenfunktion zur Verfügung.
  • Die Kartenfunktion zur Lageermittlung von Bohrvorhaben wurde wesentlich nutzerfreundlicher gestaltet und mit neuen Funktionen versehen (z. B. für Trassenerkundungen).
  • Bohrergebnisse müssen nur noch an einer Stelle - d. h. in ELBA.SAX - eingereicht werden.
  • Die Umsetzung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) wird unterstützt.
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