Hauptinhalt

Die sächsische E-Government-Strategie

Den Ausgangspunkt für die am 29. April 2014 durch das Sächsische Kabinett beschlossene Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsen bildete die bereits im Jahr 2009 verabschiedete E-Government Strategie. Mit der Fortschreibung wurden die neuen Rahmenbedingungen, sich weiter verschärfende finanzielle, personelle und organisatorische Herausforderungen, aber auch die neuen Möglichkeiten des IT-Einsatzes aufgegriffen.

Die aktuelle Strategie beschreibt zunächst Schwerpunktbereiche, benennt strategische Ansprüche und legt strategische Ziele fest, die kurzfristig (ein bis zwei Jahre), mittelfristig (zwei bis vier Jahre) oder langfristig (mehr als vier Jahre) ausgerichtet sind. Hinsichtlich der Laufzeit orientiert sich die Strategie bis zum Jahr 2020.

Die Strategie für IT und E Government ist kein konkreter Umsetzungsplan, sondern ein Orientierungsrahmen, in welchem sich handlungs- und entscheidungsleitende Wirkungen innerhalb der Verwaltung entfalten sollen.

Was verstehen wir unter E-Government?

E-Government verstehen wir als effiziente Abwicklung von Verwaltungsabläufen mittels moderner Informationstechnik (IT) zum Zwecke der Verwaltungsmodernisierung im Freistaat Sachsen.

Mit Hilfe von E-Government möchten wir eine Verwaltung gestalten,

  • deren Abläufe optimiert und von unnötigen manuellen Tätigkeiten entlastet ist,
  • deren Behörden medienbruchfrei elektronisch zusammenarbeiten,
  • deren Mitarbeiter auch unterwegs oder von zu Hause aus produktiv tätig sein können und
  • deren IT sicher, datenschutzkonform, bedarfsgerecht und effizient betrieben wird.

Unser Leitbild bis zum Jahr 2020

Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen trägt in besonderem Maße zur Erledigung der Aufgaben, zur Konsolidierung des Haushalts sowie zur Modernisierung der Verwaltung bei, weil:

Für wen gilt die Strategie?

Diese Strategie gilt für die Verwaltung des Freistaates Sachsen einschließlich der Landesjustizverwaltung.

Den Trägern der mittelbaren Staatsverwaltung und insbesondere den Verwaltungen auf Kommunalebene wird die Strategie zur Anwendung empfohlen. Alle Ebenen sind eingeladen, mit eigenen strategischen Überlegungen an das Dokument anzuschließen, in den Informations- und Erfahrungsaustausch einzutreten und sich an der Umsetzung entsprechender Vorhaben zu beteiligen.

zurück zum Seitenanfang