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E-Rechnung

In dieser Grafik wurden wesentliche Anforderungen und Modelle für die E-Rechnung in Deutschland des E-Rechnungsgipfel vom 20. und 21. Juni 2022 kompakt und übersichtlich zusammengefasst. Ein Illustrator transponierte live während der Tagung das gesprochen © http://www.e-rechnungsgipfel.de

Mit Hilfe der elektronischen Rechnung – kurz E-Rechnung – wird das Einreichen, Verwalten und Begleichen von Rechnungen für Unternehmen und Behörden gleichermaßen schneller und einfacher. Das fängt beim Wegfall von Postlaufzeiten durch die elektronische Übermittlung an und reicht bis zur Nutzung eines einheitlichen standardisierten Rechnungsformates und effizienten digitalisierten Bearbeitungsprozessen.

Seit dem 18. April 2020 können alle öffentlichen Auftraggeber im Freistaat Sachsen elektronische Rechnungen entgegennehmen. Das wird unterstützt, indem für alle staatlichen und kommunalen Behörden Sachsens die Anbindung an ein OZG-konformes Rechnungseingangsportal angeboten wird. Über diese Plattform können alle Unternehmen elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung senden. E‑Rechnungen können mit Hilfe dieses zentralen Portals manuell erstellt und übertragen, per E-Mail oder De-Mail übermittelt oder direkt aus elektronischen Systemen hochgeladen werden. Das Portal unterstützt den bundesweit gültigen Standard XRechnung.

Die in diesem zentralen Portal für die sächsischen Behörden eingegangenen Rechnungen werden durch eine spezielle Komponente des Freistaates Sachsen dort abgeholt und an diese Behörden weitergegeben. Dabei können die Behörden wählen, ob sie die für sie bestimmten Rechnungen per Downloadlink in einer E‑Mail erhalten möchten, oder ob sie über eine elektronische Schnittstelle vollständig automatisiert in ihre eigenen Systeme übernommen werden sollen. Damit ist in den einzelnen Behörden die effiziente Bearbeitung und rasche Begleichung der elektronischen Rechnungen möglich.

Seit dem 27.11.2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form einzureichen. Die gesetzliche Grundlage zur E-Rechnung für den Freistaat Sachsen stellt  das sächsische E-Government-Gesetz und die ebenfalls tangierte Durchführungsverordnung dar. Auf diese aktuelle Gesetzeslage stützend, ist derzeit und auch zukünftig keine allgemeine Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung zum Versand von E-Rechnungen bekannt. Ein elektronischer Versand von Unterlagen, im Rahmen der fortlaufenden Prozessdigitalisierung, innerhalb sächsischer Behörden wird jedoch ausdrücklich begrüßt.

In dieser Grafik wird der Rechnungslauf vom Rechnungssteller bis zum Rechnungsempfänger aufgezeigt. Die E-Rechnung wird vom Lieferanten im Verwaltungsportal (OZG-RE) eingereicht. Anhand der Leitweg-ID wird die Rechnung an das jeweilige zuständige Bundesla © SID
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