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Staatlicher E-Government-Fahrplan für den Freistaat Sachsen 2003

E-Government-Strategie der Landesverwaltung

Richtungweisend für die sächsische Landesverwaltung wurde der im Mai 2003 durch die Sächsische Staatsregierung beschlossene »E-Government-Fahrplan für den Freistaat Sachsen«. Dieses Grundlagendokument definiert die mit der E-Government-Entwicklung in Sachsen verbundenen Ziele, gibt strategische Orientierungen vor und enthält eine Umsetzungsplanung für staatliche E-Government-Projekte.

Die Erarbeitung des E-Government-Fahrplans erfolgte durch die Ressorts der sächsischen Staatsregierung unter Federführung der Koordinierungs- und Beratungsstelle Informationstechnik (KoBIT) der Sächsischen Staatskanzlei.

Der E-Government-Fahrplan richtet die staatlichen Entwicklungen auf zentrale Ziele aus:

E-Government-Projekte der Landesverwaltung

Im staatlichen E-Government-Fahrplan sind konkrete Umsetzungsplanungen enthalten. Dazu ermittelten alle Ressorts der Staatsregierung, der Sächsische Landtag und die Staatskanzlei in ihrem Verantwortungsbereich mögliche und sinnvolle E-Government-Ansätze. Sie wählten dabei gezielt solche Verwaltungsverfahren aus, deren Modernisierung mit Hilfe von E-Government hinsichtlich Nutzen, Aufwand und Risiko als Erfolg versprechend bewertet werden konnte. Den Nutzen der einzelnen Vorhaben beurteilten die Ressorts sowohl qualitativ als auch quantitativ – betrachtet für die jeweiligen Zielgruppen und für die anbietende Verwaltung.

Im Ergebnis des Planungsprozesses wurden 131 staatliche E-Government-Vorhaben identifiziert und in einem Projektplan zusammengefasst. Bei der Umsetzung des E-Government-Fahrplans in den folgenden Jahren ergaben sich mehrfach Neubewertungen, Konkretisierungen und Erweiterungen in diesem Projektplan.

E-Government-Organisation und Infrastruktur

Die Analyse der für die Umsetzungsplanung identifizierten E-Government-Projekte machte deutlich, dass für eine Vielzahl der zu entwickelnden Verfahren ähnliche organisatorische und funktionale Aufgabenstellungen zu lösen sein würden. Es lag daher nahe, die jeweiligen Lösungen als verfahrensübergreifende Komponenten zentral zu entwickeln und für die einzelnen Vorhaben bereitzustellen. Im Ergebnis wurden sieben zentrale Basiskomponenten konzipiert und zu einer E-Government-Plattform zusammengefasst. Der Aufbau der E-Government-Plattform stellt eine zentrale Aufgabe des staatlichen E-Government-Fahrplans dar.

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