Genehmigungsverfahren für Terminalzahlungen vereinfacht
16.02.2010 - Ab sofort können alle Ressorts der Staatsregierung und deren nachgeordnete Einrichtungen im vereinfachten Verfahren beantragen
Im Januar wurde der Anwendungsbetreuung der Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) die Zuständigkeit für Genehmigungen von Kartenzahlungen an Bezahlterminals für den staatlichen Bereich unter bestimmten Voraussetzungen übertragen.
Somit kann staatlichen Behörden auch kurzfristig ein mobiles oder statonäres Terminal bereitgestellt werden. Die technischen Anbindung und die haushaltstechnische Abwicklung sind unkompliziert und allseits abgestimmt. Gutschriften erfolgen ja nach Wunsch der Behörde titelgenau oder auf Verwahrbuchungsstelle.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erteilen die Projektleitung und die Anwendungsbetreuung der Basiskomponente Zahlungsverkehr.
Kontakt:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Projektleitung Zahlungsverkehr, Herr Kaiser
Telefon 0351 564-1963
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Bereich 025 / Anwendungsbetreuung BaK ZV, Frau Oschmann
Telefon 03578 33-4734
E-Mail: zv@sid.sachsen.de
