Staatliches E-Government-Projekt: SaxSVS – Sächsische Schulverwaltung online
Das Projekt
Bildschirmabbildung SaxSVS
(© Sächsisches Staatsministerium für Kultus)
Mit »SaxSVS« wird den Leitungen aller sächsischen Schulen eine zentrale leistungsfähige E-Government-Anwendung zur Verwaltung von Schüler-, Lehrer- und Schuldaten zur Verfügung gestellt. Das Schulmodul unterstützt die Schulleitungen beispielsweise bei der Planung und Verwaltung des Unterrichtseinsatzes der Lehrer, bei der Klassen- und Gruppenbildung und bei der Erstellung von Berichten für Schulaufsicht und Statistik.
Über ein Portal werden die für Aufsicht und Statistik relevanten Daten den Behörden der sächsischen Kultusverwaltung sowie dem Statistischen Landesamt bereitgestellt. Diese Daten können über ein Schulaufsichtsmodul ausgewertet und zur Steuerung des Lehrereinsatzes genutzt werden.
Die E-Government-Anwendung wird in einer ressortübergreifenden Kooperation innerhalb der Landesverwaltung unter kontinuierlicher Einbeziehung von Schulleitern und von Praktikern aus allen Ebenen der Schulverwaltung entwickelt.
Nach der erfolgreichen Pilotierung an ca. 110 sächsischen Schulen wird in diesem Schuljahr mit der schrittweisen Einführung in den allgemein bildenden Schulen begonnen. Die Nutzung der Software wird per Verwaltungsvorschrift zentral geregelt.
Die Zielgruppen
Das E-Government-Angebot richtet sich
- an die Leitungen der Schulen im Freistaat Sachsen sowie
- an die sächsische Schulaufsicht.
Der Nutzen
Der hauptsächliche Nutzen manifestiert sich in einer wesentlichen Verbesserung der Qualität der Verwaltungsarbeit in den Schulen bzw. der Unterrichtsversorgung. Die veränderte Lehrereinsatzplanung ermöglicht eine wesentliche Senkung des Unterrichtsausfalls.
Mit dem E-Government-Verfahren wird zudem eine deutliche Verbesserung der Informationsflüsse zum sächsischen Schulsystem erreicht. Insbesondere steigt die Qualität, Aktualität, Verfügbarkeit und Auswertbarkeit von Berichts- und Statistikdaten. Sinkende Prozesskosten in der Kultusverwaltung sind in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nachgewiesen worden.

