Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung - Teilkomponente Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Einsatzszenarien des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
Schutzziele des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
Voraussetzungen zur Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
Lizenzbedingungen
Einsatzszenarien des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
Das Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach bildet als eine Teilkomponente der Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung eine zentrale Grundlage für die Gewährleistung des Elektronischen Rechtsverkehrs (insbesondere auch im Kontext der EU-DLR). Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach tauschen bereits heute über 30.000 Nutzer (Anwälte, Notare, Firmen, Gerichte und Behörden) deutschlandweit über 250.000 Nachrichten monatlich aus.
Nun können auch Sie beliebige Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden EGVP-Nutzer (im Kontext der EU-DLR vor allem der Einheitliche Ansprechpartner sowie andere zuständige Stellen) schnell und sicher übermitteln.
Der technische Hintergrund – die Nachrichtenverschlüsselung und -signatur, die Bereitstellung eines ständig aktualisierten deutschlandweiten Adressbuchs für alle Teilnehmer, die Fachverfahrensanbindung etc. – wird über ein einheitliches Nachrichtenformat (das sogenannte OSCI-Protokoll) und über das Softwaresystem Governikus als Teilkomponente der Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung sichergestellt.
Schutzziele des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit ist die Eigenschaft einer Nachricht, nur für einen beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Nachricht sind nicht erwünscht. Vertraulichkeit kann durch technische Mittel gefördert oder erzwungen werden.
Authentizität
Die Authentizität einer Nachricht klärt deren Echtheit.
Integrität
Die Integrität klärt, dass eine Nachricht vollständig ist und über einen definierten Zeitraum nicht verändert wurde.
Voraussetzungen zur Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
Die Teilkomponente EGVP ist eine Java-Anwendung und muss unter Zuhilfenahme von Java-Web-Start von einem WWW-Server auf Ihren PC geladen werden. Die Software (Java-Webanwendung) kann über die Box »Registrierung« auf der rechten Spalte dieser Internetseite angefordert werden. Füllen Sie dazu bitte das zum Download angebotene Formular aus und lassen es über den Formularservice verarbeiten. Für die Installation der Software wird eine Java-Laufzeitumgebung (JRE) in einer Version ab 1.6.0_26 benötigt. Sollten Sie eine ältere Version haben, installieren Sie bitte eine aktuelle Version (oder initiieren Sie die Installation bei Ihrer zuständigen IT-Abteilung).
Zum Signieren von elektronischen Dokumenten benötigen Sie zusätzlich eine qualifizierte Signaturkarte und ein Signaturkartenlesegerät. Bitte beachten Sie, dass qualifizierte Signaturkarten vom Gesetz her immer zwangsweise an genau eine Person gebunden sind. Daher braucht jeder Mitarbeiter Ihrer Organisation, der signieren muss (auch dann, wenn er lediglich die Vertretung übernimmt), eine persönliche Signaturkarte.
Die Teilkomponente EGVP ist dabei nicht auf die Signaturkarten eines bestimmten Kartenanbieters beschränkt.Obwohl prinzipiell alle Signaturkartenaussteller unterstützt werden, sollten Sie vor der Beschaffung prüfen ob die von Ihnen eingesetzte Kombination aus Kartenlesegerät, Betriebssystem und gewünschter Signaturkarte unterstützt wird. Eine geeignete Aufstellung finden Sie hier: KombinationenKartenLeserBS.pdf .
Lizenzbedingungen
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist als Teil der Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung (BaK ESV) deren Lizenzbedingungen unterworfen. Diese sagen u.a. aus, dass die Anwendung EGVP nur durch berechtigte Stellen und ihre Kunden genutzt werden darf. Berechtigte Stellen sind dabei in Sachsen alle Landes- und Kommunalbehörden inkl. deren Eigenbetriebe, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie auch alle Kammern. Sind Sie Kunde einer berechtigten Stelle - z.B. als Dienstleister im Rahmen der EU-DLR - nutzen Sie bitte ausschließlich die unter http://www.egvp.de/ angebotene Software. Eine Registrierung ist dazu nicht notwendig.

