Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung - Teilkomponente Governikus Signer
Einsatzszenarien des Governikus Signer
Schutzziele des Governikus Signer
Voraussetzungen zur Nutzung des Governikus Signer
Lizenzbedingungen
Einsatzszenarien des Governikus Signer
Die Software Governikus Signer bildet als eine Teilkomponente der Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung einen wichtigen Baustein für die Gewährleistung der Rechtssicherheit im elektronischen Datenaustausch (insbesondere auch im Kontext der EU-DLR).
Sie können die Teilkomponente Governikus Signer zum einen zum Überprüfen (Verifizieren) eines empfangenen Dokumentes hinsichtlich Integrität und Authentizität sowie zum anderen zum Signieren Ihrer elektronischen Dokumente nutzen. Darüber hinaus ist das Verschlüsseln sowie das Entschlüsseln von Dateien möglich. Das Empfangen und Versenden von elektronisch signierten und / oder verschlüsselten Dokumenten können Sie über beliebige andere – verschlüsselte und unverschlüsselte – Kommunikationswege (zum Beispiel Empfang eines elektronischen Dokuments über die Basiskomponente Formularservice; Versenden eines elektronischen Dokuments per E-Mail) vornehmen.
Da mittels des Governikus Signers keine automatisierte Schlüsselverwaltung - insbesondere die Bereitstellung öffentlicher Schlüssel von potenziellen Empfängern - bereitgestellt werden kann, werden für die Übertragung verschlüsselter Inhalte die Teilkomponenten SMGW und EGVP der Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung empfohlen.
Schutzziele des Governikus Signer
Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit ist die Eigenschaft einer Nachricht, nur für einen beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Nachricht sind nicht erwünscht. Vertraulichkeit kann durch technische Mittel gefördert oder erzwungen werden.
Authentizität
Die Authentizität einer Nachricht klärt deren Echtheit.
Integrität
Die Integrität klärt, dass eine Nachricht vollständig ist und über einen definierten Zeitraum nicht verändert wurde.
Voraussetzungen zur Nutzung des Governikus Signer
Zum Signieren von elektronischen Dokumenten und auch zum Überprüfen (Verifizieren) von signierten elektronischen Dokumenten benötigen Sie lediglich die Software Governikus Signer. Die Software Governikus Signer kann über die Box »Registrierung« auf der rechten Spalte dieser Webseite angefordert werden. Füllen Sie dazu bitte das PDF-Formular aus und reichen Sie es elektronisch bei uns ein. Die Software ist eine Desktop-Anwendung. Bei der Installation des Governikus Signer wird eine Java Laufzeitumgebung mit eingerichtet (aktuell JRE in der Version 1.6 / 6.0). Diese Installation beeinflusst andere auf Ihrem PC installierte Java-Versionen und Programme nicht.
Zum qualifizierten Signieren von elektronischen Dokumenten benötigen Sie zusätzlich zur Software Governikus Signer eine von einem Trust-Center ausgegebene Signaturkarte und ein Signaturkartenlesegerät (mindestens Sicherheitsklasse 2). Die Trust-Center-Liste unter http://www.governikus-signer.de zeigt, welche Signaturkarten und -Zertifikate über den Governikus Signer geprüft werden können und welche Signaturkartenleser aktuell unterstützt werden. Bitte beachten Sie, dass qualifizierte Signaturkarten vom Gesetz her immer zwangsweise an genau eine Person gebunden sind. Daher braucht jeder Mitarbeiter Ihrer Organisation, der Signieren muss (auch dann, wenn er lediglich die Vertretung übernimmt), eine persönliche Signaturkarte.
Lizenzbedingungen
Der Governikus Signer ist als Teil der Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung (BaK ESV) deren Lizenzbedingungen unterworfen. Diese sagen u.a. aus, dass die Anwendung Governikus Signer nur durch berechtigte Stellen und ihre Kunden genutzt werden darf. Berechtigte Stellen sind dabei in Sachsen alle Landes- und Kommunalbehörden inkl. deren Eigenbetriebe, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie auch alle Kammern. Als Kunde einer berechtigten Stelle - z.B. als Dienstleister im Rahmen der EU-DLR - dürfen Sie die Anwendung Governikus Signer ebenfalls nutzen, jedoch ausschließlich zur Kommunikation mit berechtigten Stellen in Sachsen. Die Nutzung zur Kommunikation mit Dritten ist Kunden nicht gestattet.

