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Basiskomponente Zahlungsverkehr

Basiskomponente Zahlungsverkehr - Vorteile und Nutzen für Bürger und Verwaltung

Viele Verwaltungsleistungen sind für die Leistungsempfänger mit Gebühren verbunden, die auf Grund von Rechtsvorschriften erhoben werden. Zudem bieten immer mehr Verwaltungen auch Mehrwert-Dienstleistungen an, die teilweise oder ganz kostenpflichtig sind. Will man solche Leistungen online anbieten, so muss auch die online-Abwicklung der notwendigen Bezahlvorgänge möglich sein. Denn der Nutzwert von E-Government-Angeboten für den Kunden und für die Verwaltung hängt davon ab, dass der gesamte Leistungsprozess durchgängig elektronisch umgesetzt wird.

Die Dienste und Funktionen des elektronischen Zahlungsverkehrs sind standardisierbar und wurden verwaltungsübergreifend realisiert.

Die Basiskomponente Zahlungsverkehr  stellt zur Umsetzung der komplexen Zahlungsprozesse für die sächsischen Landes- und Kommunalverwaltungen die hierfür die notwendige organisatorische und technische Infrastruktur seit Ende 2008  bereit.

Alle zahlungsbezogenen Interaktionen in den Internet-Anwendungen – also beispielsweise in einem Antragsverfahren oder in einem Online-Shop – können abgewickelt werden. Und auch die Zahlungsüberwachung und Buchung in den Fachanwendungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens (HKR) der Verwaltungen werden automatisiert unterstützt.

Dazu wurde die Zahlungsverkehrsplattform des Bundes innerhalb der Entwickergemeinschaft E-Payment  an die sächsischen Gegebenheiten angepasst. Die Mitgliedschaft in der Entwicklergemeinschaft, der neben Sachsen auch Brandenburg und Nordrhein-Westfalen angehören und an der der Bund beteiligt ist, garantiert die notwendige technische und inhaltliche Weiterentwicklung - auch für die Zukunft!

Welche Zahlverfahren stellt die Basiskomponente zur Verfügung?

Mit der Basiskomponente sind Zahlungen sowohl per Überweisung und Lastschrift als auch per Kreditkarte möglich.

Seit Mai 2009 ist die Zahlart "giropay" (www.giropay.de) ebenfalls verfügbar.

Im einfachsten Fall erfolgt für alle Zahlverfahren die Gutschrift  - ohne Anbindung an das Kassenverfahren - direkt auf das Bankkonto.


Elektronische Lastschrift

Die Kunden geben ihre Einwilligung zur Lastschrift elektronisch ohne eine schriftliche Einzugsermächtigung.  Um das Zahlungsrisiko für die Verwaltungen zu minimieren, kann die Basiskomponente eine mehrstufige Bonitätsprüfung durchführen: Angaben zur Bankverbindung  werden geprüft, die Kundenangaben mit Sperrlisten der Verwaltung abgeglichen sowie definierte Zahlungslimits überwacht. Die Basiskomponente übergibt danach den Lastschrifteinzug mit einem Kassenzeichen an das HKR-Verfahren.


 

Lastschrift mit Einzugsermächtigung

Insbesondere bei Leistungen, die ein Kunde immer wieder von einem kostenpflichtigen Internet-Angebot abrufen möchte kann die Verwaltung dem Kunden diesen Zahlweg anbieten.  Die Verwaltung teilt den Kunden dann eine PIN zu, die bei der Bezahlung angegeben wird. Die Basiskomponente verwaltet die Kundendaten und übermittelt den Lastschrifteinzug samt Kassenzeichen an das HKR-Verfahren.

Kreditkartenzahlung

Die Basiskomponente stellt eine Zahlungsmöglichkeit per Kreditkarte (VISA und Mastercard) bereit. Sie nimmt dazu von der E-Government-Anwendung die Angaben der Kunden entgegen und wickelt die Kommunikation mit dem Kreditkartenprovider ab. Die Abwicklung erfolgt nach den neuesten Sicherheitsrichtlinien der Kreditkartenwirtschaft (PCI-konform). Die Basiskomponente übergibt bei Erfolg der online-Zahlung alle notwendigen Daten  an das HKR-Verfahren der Verwaltung.


 

Überweisung

Die Überweisung eignet sich insbesondere, wenn man den Kunden einen anonymen Bezahlweg auch im Internet öffnen möchte. Der Kunde kann – vor oder nach Leistungserbringung oder Lieferung - entweder eine Bareinzahlung bei einem beliebigen Kreditinstitut vornehmen oder den Betrag überweisen. Die Basiskomponente nimmt die Kundendaten entgegen, generiert dann ein Kassenzeichen und übergibt die Überweisungsanforderung an das HKR-Verfahren der Verwaltung. Falls die Lieferung erst nach Bezahlung erfolgen soll, meldet die Basiskomponente der E-Government-Anwendung zu gegebener Zeit den im HKR-Verfahren registrierten Zahlungseingang.

Welche Vorteile bringt die Basiskomponente den sächsischen Verwaltungen?

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