Basiskomponente Zahlungsverkehr
Basiskomponente Zahlungsverkehr - Vorteile und Nutzen für Bürger und Verwaltung
Welche Zahlverfahren stellt die Basiskomponente zur Verfügung?
Welche Vorteile bringt die Basiskomponente den sächsischen Verwaltungen?
Basiskomponente Zahlungsverkehr - Vorteile und Nutzen für Bürger und Verwaltung
Viele Verwaltungsleistungen sind für die Leistungsempfänger mit Gebühren verbunden, die auf Grund von Rechtsvorschriften erhoben werden. Zudem bieten immer mehr Verwaltungen auch Mehrwert-Dienstleistungen an, die teilweise oder ganz kostenpflichtig sind. Will man solche Leistungen online anbieten, so muss auch die online-Abwicklung der notwendigen Bezahlvorgänge möglich sein. Denn der Nutzwert von E-Government-Angeboten für den Kunden und für die Verwaltung hängt davon ab, dass der gesamte Leistungsprozess durchgängig elektronisch umgesetzt wird.
Die Dienste und Funktionen des elektronischen Zahlungsverkehrs sind standardisierbar und wurden verwaltungsübergreifend realisiert.
Die Basiskomponente Zahlungsverkehr stellt zur Umsetzung der komplexen Zahlungsprozesse für die sächsischen Landes- und Kommunalverwaltungen die hierfür die notwendige organisatorische und technische Infrastruktur seit Ende 2008 bereit.
Alle zahlungsbezogenen Interaktionen in den Internet-Anwendungen – also beispielsweise in einem Antragsverfahren oder in einem Online-Shop – können abgewickelt werden. Und auch die Zahlungsüberwachung und Buchung in den Fachanwendungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens (HKR) der Verwaltungen werden automatisiert unterstützt.
Dazu wurde die Zahlungsverkehrsplattform des Bundes innerhalb der Entwickergemeinschaft E-Payment an die sächsischen Gegebenheiten angepasst. Die Mitgliedschaft in der Entwicklergemeinschaft, der neben Sachsen auch Brandenburg und Nordrhein-Westfalen angehören und an der der Bund beteiligt ist, garantiert die notwendige technische und inhaltliche Weiterentwicklung - auch für die Zukunft!
Welche Zahlverfahren stellt die Basiskomponente zur Verfügung?
Mit der Basiskomponente sind Zahlungen sowohl per Überweisung und Lastschrift als auch per Kreditkarte möglich.
Seit Mai 2009 ist die Zahlart "giropay" (www.giropay.de) ebenfalls verfügbar.
Im einfachsten Fall erfolgt für alle Zahlverfahren die Gutschrift - ohne Anbindung an das Kassenverfahren - direkt auf das Bankkonto.
Elektronische Lastschrift
Die Kunden geben ihre Einwilligung zur Lastschrift elektronisch ohne eine schriftliche Einzugsermächtigung. Um das Zahlungsrisiko für die Verwaltungen zu minimieren, kann die Basiskomponente eine mehrstufige Bonitätsprüfung durchführen: Angaben zur Bankverbindung werden geprüft, die Kundenangaben mit Sperrlisten der Verwaltung abgeglichen sowie definierte Zahlungslimits überwacht. Die Basiskomponente übergibt danach den Lastschrifteinzug mit einem Kassenzeichen an das HKR-Verfahren.
Lastschrift mit Einzugsermächtigung
Insbesondere bei Leistungen, die ein Kunde immer wieder von einem kostenpflichtigen Internet-Angebot abrufen möchte kann die Verwaltung dem Kunden diesen Zahlweg anbieten. Die Verwaltung teilt den Kunden dann eine PIN zu, die bei der Bezahlung angegeben wird. Die Basiskomponente verwaltet die Kundendaten und übermittelt den Lastschrifteinzug samt Kassenzeichen an das HKR-Verfahren.
Kreditkartenzahlung
Die Basiskomponente stellt eine Zahlungsmöglichkeit per Kreditkarte (VISA und Mastercard) bereit. Sie nimmt dazu von der E-Government-Anwendung die Angaben der Kunden entgegen und wickelt die Kommunikation mit dem Kreditkartenprovider ab. Die Abwicklung erfolgt nach den neuesten Sicherheitsrichtlinien der Kreditkartenwirtschaft (PCI-konform). Die Basiskomponente übergibt bei Erfolg der online-Zahlung alle notwendigen Daten an das HKR-Verfahren der Verwaltung.
Überweisung
Die Überweisung eignet sich insbesondere, wenn man den Kunden einen anonymen Bezahlweg auch im Internet öffnen möchte. Der Kunde kann – vor oder nach Leistungserbringung oder Lieferung - entweder eine Bareinzahlung bei einem beliebigen Kreditinstitut vornehmen oder den Betrag überweisen. Die Basiskomponente nimmt die Kundendaten entgegen, generiert dann ein Kassenzeichen und übergibt die Überweisungsanforderung an das HKR-Verfahren der Verwaltung. Falls die Lieferung erst nach Bezahlung erfolgen soll, meldet die Basiskomponente der E-Government-Anwendung zu gegebener Zeit den im HKR-Verfahren registrierten Zahlungseingang.
Welche Vorteile bringt die Basiskomponente den sächsischen Verwaltungen?
- Die Basiskomponente stellt den Verwaltungen alle gebräuchlichen Zahlverfahren für E-Government-Anwendungen einschließlich "giropay" bereit.
- Mit vorbereiteten Schnittstellen zu den wichtigsten HKR-Verfahren der sächsischen Verwaltungen können Zahlungsvorgänge automatisiert verbucht und überwacht werden. Damit entfallen zusätzliche Aufwände bei Internetzahlungen für Haushälter / Bewirtschafter.
- Die Basiskomponente wird im Rahmen der Entwicklergemeinschaft auch für den künftigen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) fit gemacht. Anwendungen die die Basiskomponente nutzen, profitieren davon in hohem Maße.
- Die Basiskomponente wird kostenfrei bereitgestellt. Für die Verwaltungen entfallen Investitionen und Betriebsaufwände; nur die tatsächlichen Transaktionskosten (zum Beispiel für Einzug von Kreditkartenzahlungen durch einen Dienstleister) müssen getragen werden.
- Der Betrieb auf der sächsischen E-Government-Plattform gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit und Sicherheit

