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E-Government

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Fragen und Antworten

Wer kann das ZCMS oder die Lizenzen aus dem Vertrag des Landes mit der Open Text Web Solutions Group nutzen (»Goldene CD«)?

Die Lizenzen, die im Rahmen der Goldenen CD zur Verfügung gestellt werden, können in folgenden Behörden eingesetzt werden: Freistaat Sachsen, Ministerien, Landesbehörden und -ämter sowie Institutionen und Gesellschaften an denen der Freistaat Sachsen mindestens mit 51% Anteilseigner oder als Gesellschafter beteiligt ist.

 

Das zentrale CMS kann für staatliche und kommunale Projekte genutzt werden.

Ab welchem Zeitpunkt steht das zentrale CMS zur Verfügung?

Das zentrale CMS befindet sich seit Mai 2005 in Produktion.

Wer ist hierfür der Ansprechpartner?

Ansprechpartner für Mandanten des ZCMS ist das Competence Center CMS (CC CMS).

Aufgaben des CC CMS sind:

Marginalspalte

Signet: E-Government Sachsen

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Informationsblatt ZCMS

Nutzungsvereinbarung: Kommunen

Staatliche Behörden

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