Was bedeutet E-Government?
E-Government als Ziel
Der Begriff »E-Government« ist im allgemeinen Sprachgebrauch vor allem mit der Vorstellung verbunden, Verwaltungsleistungen bequem vom heimischen Computer aus in Anspruch nehmen zu können. Tatsächlich wird es schrittweise möglich, das komplexe Informationsangebot der Verwaltungen per Internet abzurufen. Eigene Anliegen können den Verwaltungen online übermittelt und das Ergebnis der Bearbeitung wiederum per Internet empfangen werden.
Darüber hinaus bezeichnet E-Government ein noch weiter gefasstes Ziel: E-Government steht für eine Verwaltung, deren Abläufe insgesamt effizient und kooperativ gestaltet sind. Sie nutzt dazu umfassend moderne Informationstechnologien, um ihre Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden zu vernetzen.
E-Government als Veränderungsprozess
Das Ziel von E-Government kann nur erreicht werden, wenn eine umfassende Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen mit der systematischen Nutzung von Informationstechnologie verbunden wird. E-Government stellt damit nicht nur ein Ziel, sondern vor allem auch einen Veränderungsprozess dar, der die gesamte öffentliche Verwaltung betrifft. Dies bedeutet Veränderung von Organisation, Technologie und Kultur gleichermaßen. E-Government ist also ein interdisziplinärer Prozess.
E-Government in Sachsen
Im Freistaat Sachsen gestalten die Landes- und Kommunalverwaltungen E-Government gemeinsam.
Mittlerweile sind in vielen Bereichen Online-Angebote entwickelt und Verwaltungsprozesse durch den Einsatz moderner Informationstechnologien neu gestaltet worden.
Dabei ist E-Government in den sächsischen Verwaltungen bereits Realität, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Beispiel 1: Hochwasserinformation / -management
Beispiel 2: Gesundheitsberichterstattung
Beispiel 3: Europaweite Marktüberwachung
Beispiel 4: Ökoflächenmanagement
Beispiel 5: Schulverwaltung
Beispiel 6: Abrufverfahren Grundbuch
Beispiel 7: Zentraler kommunaler Formularpool
Beispiel 8: VEMAGS® Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte

