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Staatliches E-Government-Projekt: Automatisiertes Abrufverfahren Grundbuch

Das Projekt

Bildschirmabbildung SolumWEB

Bildschirmabbildung SolumWEB 
(© Sächsisches Staatsministerium für Justiz)

Das E-Government-Verfahren »SolumWEB« wurde in einem bundesweiten Entwicklungsverbund realisiert. Mit seiner Hilfe stellt der Freistaat Sachsen für autorisierte Nutzer einen Online-Zugriff auf Grundbuchinformationen bereit. Damit werden per Internet die Einsicht in Grundbuchblätter und die Recherche in zahlreichen Hilfsregistern – so u.a. in Flurstücks- und Eigentümerverzeichnissen oder Aktualitätsnachweisen – möglich. Umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen und strikte Authentifizierungen verhindern unerlaubte Zugriffe oder Datenmanipulationen. Alle Abrufe werden für die automatische Kostenrechnung protokolliert.

Als Voraussetzung für die Einführung des E-Government-Verfahrens sind im Freistaat Sachsen sämtliche Grundbuchinformationen elektronisch neu erfasst worden, was eine wesentliche Qualitätsverbesserung der Daten ermöglichte.

Obwohl die Gebühren für die Nutzung des E-Government-Verfahrens höher sind als für die Einsicht in das Grundbuch im Amt, erfolgt eine nahezu vollständige Nutzung durch die Zielgruppe. Diese Akzeptanz ist sowohl auf die Erfüllung der Nutzeranforderungen als auch auf ein gezieltes Projektmarketing zurück zu führen.

Die Zielgruppen

Das E-Government-Angebot richtet sich an Verwaltungen, Notare, Unternehmen der Versorgungs- und Kreditwirtschaft und andere Einrichtungen, die Grundbuchinformationen benötigen.

Die Einsicht ist nur registrierten Nutzern nach Erteilung einer Genehmigung zum Abrufverfahren durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes gestattet. Jede Einsichtnahme setzt ein berechtigtes Interesse voraus, was durch die Protokollierung auch nachträglich geprüft werden kann.

Der Nutzen

Für die Nutzer sinkt der Aufwand beim Grundbuchabruf. Auskünfte für die notarielle Beurkundungen oder Kreditvergaben sind sofort verfügbar, auch außerhalb der Dienstzeiten der Ämter.

Das E-Government-Verfahren realisierte eine erhebliche Verfahrensvereinfachung in den Grundbuchämtern: Die einmalige Autorisierung der Nutzer erübrigt eine Berechtigungskontrolle bei einzelnen Grundbuchabfragen. Das manuelle Bereitstellen und Beglaubigen der Grundbuchauszüge im Amt entfällt ebenso wie die Gebührenberechnung, die automatisiert über das E-Government-Verfahren abgewickelt wird.

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