E-Government-Standards
Die E-Government-Anwendungen der sächsischen Verwaltungen müssen untereinander verlässlich und effizient Daten und Dienste austauschen können. Auch die reibungslose Zusammenarbeit mit den technischen Infrastrukturen anderer Verwaltungsebenen muss gesichert sein.
Um dies zu sichern wird E-Government in Sachsen auf der Basis anerkannter Standards und Spezifikationen entwickelt. Ergänzend stehen den sächsischen Verwaltungen weitere Regelwerke auf Landesebene zur Verfügung.
Regelwerke im Freistaat Sachsen
Für die sächsischen Landesbehörden wurde mit der »Gestaltungsrichtlinie für Internetauftritte des Freistaats Sachsen« ein verbindlicher Rahmen erarbeitet, mit dem viele Qualitätsperspektiven der Online-Kommunikation adressiert werden. Ergänzend stehen Regelwerke zur Konzeption und Umsetzung von elektronischen Formularen zur Verfügung.
Überregionale Regelwerke
Im Folgenden werden einige relevante Standards und Normen genannt, die für E-Government-Projekte und -Angebote im Freistaat Sachsen genutzt werden sollen:
Standards und Architekturen für E-Government (SAGA) des Bundes
SAGA beschreibt Standards, Verfahren und Methoden des Einsatzes der Informationstechnik in den Behörden und gibt Empfehlungen, insbesondere zur Gestaltung von E-Government-Angeboten der öffentlichen Verwaltung.
IT-Grundschutz-Kataloge (vormals IT-Grundschutzhandbuch) des Bundes
IT-Grundschutz bietet eine einfache Methode, dem Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Die BITV schreibt als verbindliches Regelwerk Maßnahmen zum Abbauen von Nutzungsbarrieren bei Online-Anwendungen vor. Ziel ist eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe aller Nutzer am E-Government.

