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E-Government im Freistaat Sachsen
E-Government nutzt die Potentiale der Informationstechnologien für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, für mehr Bürgerbeteiligung und Demokratie. Als Teil einer umfassenden Modernisierung der öffentlichen Verwaltung kann E-Government wesentlich dazu beitragen sie auf die zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen auszurichten. Erfolgreiches E-Government dient sowohl der Verwaltung als auch den Bürgern, Unternehmen und Organisationen.
Im Freistaat Sachsen wird E-Government systematisch auf der Grundlage übergreifender strategischer Planungen entwickelt.
Was bedeutet E-Government?
Der Begriff »E-Government« beschreibt eine Zielvorstellung und gleichzeitig den Veränderungsprozess, mit dem das Ziel erreicht werden soll. Für die sächsischen Verwaltungen ist E-Government in ersten Abläufen bereits Realität.
Was bedeutet E-Government?
E-Government-Strategie
Der Freistaat Sachsen gestaltet Verwaltungsmodernisierung mittels E-Government auf der Basis einer gemeinsamen Strategie von Landes- und Kommunalverwaltungen.
E-Government-Strategie
E-Government-Infrastruktur
Erfolgreiches E-Government setzt eine leistungsfähige technische Infrastruktur voraus. Der Freistaat Sachsen stellt Basiskomponenten einer solchen Infrastruktur verwaltungsübergreifend zur Verfügung.
E-Government-Infrastruktur
E-Government-Standards
E-Government muss hohen Qualitätserwartungen genügen und gleichzeitig wirtschaftlich entwickelt werden können. Übergreifende Regelwerke unterstützen Qualität und Effizienz von E-Government.
E-Government-Standards
E-Government-Organisation
Vielfältige Aufgaben im E-Government müssen organisatorisch untersetzt werden – die strategischen Steuerung gleichermaßen wie die Umsetzung von Projekten oder der Betrieb der E-Government-Verfahren.
E-Government-Organisation
E-Government aktuell
Der E-Government-Newsletter informiert über aktuelle Entwicklungen im Freistaat Sachsen. Für die Medienarbeit stehen Pressematerialien bereit.
E-Government aktuell